Biogas-/Biomethansubstrate
Bei diesen Produkten handelt es sich um Nebenprodukte aus der Herstellung von Lebens- bzw. Futtermitteln oder um Getreide aus Havarien. Die Produkte können nicht mehr als Nahrungs- oder Futtermittel verwendet werden, sind aber dennoch sehr gut als Biogassubstrat geeignet. Dies ist insbesondere der Fall, da Getreide- und Zuckerrübennebenprodukte eine sehr gute CO2 Bilanz haben.
Das Biogas- / Biomethananlagen ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Energiewende sind, hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt. Im Rahmen neuer Verordnungen werden insbesondere fortschrittliche Biokraftstoffe mit besonders positiver CO2 Bilanz gefördert. Hier können Sie gleich zweifach profitieren.
Mineralölunternehmen sind durch die Bundes-Imissionsschutzverordnung verpflichtet jährlich einen kontinuierlich steigenden Mindestanteil an sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen.
Geeignete Rohstoffe zur Produktion von verflüssigtem Biomethan, das als fortschrittlicher Biokraftstoff anerkannt wird, müssen strenge Richtlinien erfüllen. Wir können Sie regelmäßig mit diesen Rohstoffen beliefern, sodass Sie von der steigenden Nachfrage in diesem Bereich profitieren können.
Die Treibhausgasminderungsquote ist eine von Mineralölunternehmen zu erfüllende Senkung der Emissionen, der von ihnen in Umlauf gebrachten Kraftstoffe. Die Quote wird in den nächsten Jahren schrittweise bis auf 24 % angehoben.
Als Betreiber einer Biomethananlage können Sie von der THG-Quote profitieren, indem Sie die Quote für die Mineralölunternehmen erfüllen und dann an diese verkaufen. Die Höhe der THG-Quote und damit Ihr Zusatzverdienst hängen von der CO2 Bilanz des produzierten Biomethans ab. Im Sortiment Getreide und Zuckerrübennebenprodukte haben wir Rohstoffe mit einer sehr positiven Auswirkung auf die CO2 Bilanz. Mit diesen können Sie eine hohe THG-Quote und damit einen sehr attraktiven Zusatzverdienst erzielen.
Gerne beraten wir Sie detailliert zu den Anforderungen und Möglichkeiten.
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